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Tipps und Regeln was Drohnenpiloten wissen müssen

Bei Bienen, Hummeln und Wespen handelt es sich um Insekten, deren männliche Gattungen auch als Drohnen bezeichnet werden. Doch um diese Tiere geht es hierbei nicht, sondern um Drohnen der mechanischen Art. Diese werden auch als unbemannte Luftfahrzeuge betitelt und können sowohl von Menschen als auch von integrierten Computersystemen gesteuert werden. Auch wenn man sich nicht für elektronische Innovationen begeistern kann, viele Laien sind beim Ansehen von Filmen wie „Eye In The Sky“ oder „Oblivion“ zumindest thematisch mit solchen Drohnen in Berührung gekommen.

Eine Drohne darf nicht einfach so benutzt werden

Die Luftverkehrsordnung aus dem Jahr 2020 hat festgehalten, dass zur Führung von Drohnen der Besitz von einem so genannten Drohnenführerschein notwendig ist. Dieser dient als Nachweis, dass man über ausreichende Kenntnisse zur Steuerung von unbemannten Fluggeräten verfügt. Gesetzlich vorgeschrieben und unabdingbar ist eine solche Drohnen Lizenz für Geräte, deren Gewicht 2 Kilogramm überschreitet. Keine Rolle spielt es hierbei, ob die Drohne zu privaten oder gewerblichen Zwecken verwendet wird.

Hierbei gilt es zu beachten, dass unterschiedliche Arten von Drohnenführerscheinen existieren. Es gibt den „großen Drohnenführerschein“, welcher von einer vom Bundesamt für Luftfahrt anerkannten Stelle ausgestellt wird. Des Weiteren gibt es den „kleinen Drohnenführerschein“, der lediglich eine Einweisung durch fachmännische Kräfte, die vom Luftsportverband beauftragt wurden, bescheinigt. Letztere Alternative erlaubt ausschließlich Flüge und mit diesen verbundene Aufnahmen für private Zwecke. Nutzt man hier Bildmaterial für gewerbliche Zwecke, dann ist bei einer Kontrolle mit negativem Ergebnis mit Strafzahlungen zu rechnen.

Sicher ist sicher

Wer in einem Haus oder in einer Wohnung lebt, zur Miete oder in einem Eigentum, hat in der Regel eine Hausratsversicherung abgeschlossen. Auch wer ein Fahrzeug führt hat normalerweise entsprechende Versicherungen für Schadensfälle abgeschlossen. Es gibt nahezu keine Belange, in welchen wir Menschen uns als Anwender bzw. Konsumenten über eine Versicherung absichern können. Auch für Besitzer von Drohnen gibt es entsprechende Absicherungen.

Da kaum bekannt, deshalb ist dies bei Besitzern von Drohnen oftmals eine ziemlich vernachlässigte Angelegenheit. Doch wer Drohnen in Betrieb nimmt, der sollte einen Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen. Auch dies ist ein Manko, das unbedingt beachtet werden sollte. Denn keine Drohne, die nicht versichert ist, darf hierzulande in die Luft abheben. Und wie es bei Versicherungen für gewöhnlich der Fall ist, im Kleingedruckten befinden sich alle Rechte und Pflichten. Diese sollten vor einem Abschluss intensiv und konzentriert durchgelesen werden.

Sind Luftaufnahmen via Drohnen eigentlich legal?

Hier gilt in erster Linie das Persönlichkeitsrecht, welches auch bei Aufnahmen mittels eines Smartphones oder einer Digitalkamera greift. Grundsätzlich müssen die Rechte am eigenen Bild von Mitmenschen respektiert werden. Ohne Einverständnis von betreffenden Personen sind keine Fotografien auf legaler Weise möglich. Dieses Verbot betrifft nicht nur Personen selbst, auch Grundstücke und Gebäude sind von diesem Gesetz betroffen. Ausnahmen stellen öffentliche Objekte, die grundsätzlich für Jedermann zugänglich sind, dar.

Über Mich: Ich heiße Alexandra Peters und lebe nun schon seit ein paar Jahren in der Hauptstadt Berlin und habe dort an der Humboldt Universität studiert. Neben dem Bloggen für Zapondo.de habe ich noch viele weitere Interessen, die ich gar nicht alle aufzählen kann.


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